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Indikationen zur Dopplersonographie:
(gemäß Mutterschaftsrichtlinien):
- Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung (IUWR)
- Schwangerschaftsinduzierte Hypertonie/Präeklampsie/Eklampsie
- Zustand nach Mangelgeburt/intrauterinem Fruchttod
- Zustand nach Präeklampsie/Eklampsie
- Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
- Begründeter Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung
- Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
- Abklärung bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen.
Die Standardkommission der Arbeitsgemeinschaft Dopplersonographie und maternofetale Medizin hat zusätzlich festgelegt als
Erweiterte Indikationen zur Doppleruntersuchung:
- Präexistente gefäßrelevante maternale Erkrankungen wie Hypertonie, Nephropathie, Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen und Gerinnungsstörungen.
In der gynäkologischen Facharztpraxis hat sich der Dopplerultraschall zum einen als geeignete Methode bewährt, um bei biometrisch vermuteter IUWR die Schwangerschaft ohne fetale Risikoerhöhung ambulant zu überwachen. Eine drohende fetale intrauterine Asphyxie läßt sich damit frühzeitig (früher als mit dem Oxytocin-Belastungstest) diagnostizieren. Andererseits ist es möglich, bei unauffälligen Blutflüssen ganz erheblich die stationäre Überwachungsdauer einzusparen, womit nicht zuletzt eine beachtliche Kostenersparnis verbunden ist. Des weiteren vermag die Dopplersonographie bei gegebener Prädisposition zu hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen frühzeitig (nach der 20. - 24. SSW) mit hoher prädiktiver Wertigkeit auf ein erhöhtes Präeklampsie-Risiko hinzuweisen, sodaß noch Zeit für therapeutische Versuche bleibt.
Quellen: Arbeitsgemeinschaft Dopplersonographie und maternofetale Medizin
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